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ie Kennzeichnung muss an den Seiten und am Heck gut sichtbar angebracht sein. Was viele nicht wissen: die neue Vorschrift gilt auch für ausländische Fahrzeuge, also Urlauber, die mit größeren Wohnmobilen in Frankreich unterwegs sind. Auch Lkw und Busse, die nicht in Frankreich zugelassen sind, müssen der Kennzeichnungspflicht nachkommen.
Die Warnhinweise-Aufkleber sind unter anderem an Tankstellen in Grenznähe oder im Online-Handel erhältlich. Damit das Hinweisschild außerhalb von Frankreich abgenommen werden kann, ist eine Anbringung per Magnet erlaubt.
Die französischen Behörden informieren auf ihren Internetseiten, was bei der Anbringung sonst noch beachtet werden muss.
Wer die neue Verordnung missachtet, riskiert ein Bußgeld über 135 Euro. Fahrzeuge, die zwar mit Aufklebern auf den toten Winkel aufmerksam machen, die aber nicht strikt den neuen Normen entsprechen, werden vorerst nicht zur Kasse gebeten. Diese Übergangsfrist gilt für die ersten 12 Monate.